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Die BundesNetzAgentur und die Amateurfunkprüfung

12. Dezember 2015 Keine Kommentare

Durch meinen jährlichen Amateurfunk-Ausbildungskurs habe ich zwangsweise mit der BundesNetzAgentur zu tun. Ich versuche für meine Kursteilnehmer*innen einen gemeinsamen Termin zu erhalten und schicke die Anmeldebögen gesammelt ein. Das macht es bei der BundesNetzAgentur zur Planung einfacher.

Nachteilig sind hier die starren Prüfungstermine. Schön wäre es, im Anschluss an den Kurs direkt eine Prüfung machen zu können. Jedoch bietet die BNetzA nur feste Termine an. Dazu kommt, dass – zumindest am Standort Berlin – nur 15 Plätze im Prüfungsraum vorhanden sind. Da passen nicht alle Kursteilnehmer*innen rein. Einige müssen von daher an einem noch späteren Termin mit noch mehr Zeit zwischen Kurs und Prüfung teilnehmen.

In einem Telefongespräch Ende November 2015 erfuhr ich, dass es bereits 40 Anmeldungen für den Standort Berlin gibt. Da sind noch nicht alle Anmeldungen der aktuell laufenden Kurse in Berlin enthalten. Somit sind bereits die ersten drei Termine bis April ausgebucht und darüber hinaus gibt es noch keine Planung. Ich bin gespannt, ob noch wie in den letzten Jahren Zusatztermine eingefügt werden. Zu wünschen wäre es.

Im Sommer fragte ich bei der nun für Amateurfunkprüfungen zuständigen Außenstelle Dortmund nach, ob Prüfungen auch außerhalb des platzmäßig begrenzten Raumes in deren Außenstellen möglich sei. Die Idee war dabei, zum Chaos Communication Congress eine Prüfung anzubieten. Die BNetzA musste sich selbst in ihrer neuen Organisation erst darüber klar werden und verneinte anschließend diese Anfrage. Aussage ist hier, dass keine Prüfungen außerhalb deren Räume mehr durchgeführt werden. Einzige Ausnahme ist die Amateurfunkmesse HAM RADIO in Friedrichshafen, da dort die BNetzA mit einem eigenen Stand und damit Mitarbeitern*innen vertreten ist. Somit finden jetzt auch keine Prüfungen mehr an Hochschulen statt, was bis dahin öfters der Fall war. Prüfungsteilnehmer*innen müssen nun teilweise weite Anfahrtsstrecken auf sich nehmen.

Als positive Entwicklung ist zu sehen, dass die BNetzA nun selbst auf deren Webseite bnetza.de/amateurfunk ein mehrmals die Woche aktualisiertes PDF mit den Prüfungsterminen und deren Auslastung anbietet.

Ein wenig irritiert war ich über die sehr frühe Zahlung der Prüfungsgebühr. Meiner Erfahrung nach war diese bisher bis zu zwei Wochen vorher zu zahlen; teilweise reichte es nach Absprache aus, erst zum Prüfungstermin einen Überweisungsschein vorzuzeigen. Bei meinem aktuell laufenden Kurs erhielten die Prüfungsteilnehmer*innen für den 4. April 2016 einen Bescheid zur Zahlung der Prüfungsgebühr bis zum 7. Dezember 2015, also knapp fünf Monate im voraus!

Hier nennt die BNetzA als Grund, eine gegenseitige Terminsicherheit herzustellen. Offensichtlich gab es in der Vergangenheit zu häufige kurzfristige Absagen oder schlichtes Nichterscheinen. Für mich ist es okay, wenn nun weit im Vorfeld eine Sicherheit des Termins hergestellt wird. Da können sich auch die Prüfungsteilnehmer*innen besser drauf vorbereiten.

Es fehlte hier nur an der Kommunikation dieser Änderung. Bei meinem Kurs habe ich einen Pfand in Höhe der Kursgebühr erhoben, den ich bei Prüfungsteilnahme wieder zurückzahle. Damit wollte ich vermeiden, dass die Kursteilnehmer*innen plötzlich kurz vor der Prüfung das nötige Kleingeld nicht mehr haben. Wenn die BNetzA nun bei diesem Vorgehen bleibt, kann ich auf den Pfand zukünftig verzichten.